Vertragsbedingungen professionell, klar und nachvollziehbar.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen Leistungen, Buchung, Laufzeiten, Nutzung und rechtliche Rahmenbedingungen von Creator Assure in einer einheitlichen, visuell klar gegliederten Struktur zusammen.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Plattform Creator Assure und der hierüber angebotenen Leistungen.
Vertragspartner ist: Creator Assure UG (haftungsbeschränkt) Achtern Diek 9 21395 Tespe Deutschland
Die vollständigen gesetzlichen Anbieter-, Vertretungs- und Registerangaben ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum von Creator Assure.
(2) Creator Assure richtet sich insbesondere an Content Creator, Influencer, Streamer, Künstler, Freiberufler, Selbständige, Unternehmen und Agenturen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
(4) Bestandteil des Vertrags sind in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung:
a) die Bestellung des Kunden,
b) der gewählte Tarif,
c) die zugehörige Leistungsbeschreibung,
d) diese AGB,
e) gegebenenfalls gesondert vereinbarte Zusatzleistungen,
f) bei erforderlicher Auftragsverarbeitung ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag.
(5) Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang. Danach gelten die konkrete Bestellung und Leistungsbeschreibung und anschließend diese AGB.
(6) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Creator Assure ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
TEIL I – REGISTRIERUNG UND VERTRAG
§ 2 Teilnahmeberechtigung und Kundenkonto
(1) Natürliche Personen müssen grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
(3) Ändern sich vertragsrelevante Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertretungsbefugnis oder sonstige für die Nutzung einer Creator Assure-Serviceadresse erforderliche Angaben, sind diese unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(5) Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Account unbefugt verwendet wird, muss der Kunde Creator Assure unverzüglich informieren.
(6) Creator Assure kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen wie Mehrfaktor-Authentifizierung, erneute Authentifizierung oder Sicherheitsbestätigungen vorsehen.
§ 3 Identitätsprüfung
(1) Creator Assure ist berechtigt, die Identität eines Kunden vor oder während der Nutzung missbrauchsanfälliger Funktionen zu überprüfen.
(2) Insbesondere kann die Freischaltung einer Creator Assure-Serviceadresse von einer erfolgreichen Identitätsprüfung abhängig gemacht werden.
(3) Creator Assure kann außerdem geeignete Nachweise zur Vertretungsberechtigung verlangen, wenn ein Kunde für eine andere natürliche oder juristische Person handelt.
(4) Die hierfür verfügbaren Verfahren und erforderlichen Daten werden dem Kunden vor Durchführung der Identitätsprüfung mitgeteilt.
(5) Creator Assure ist berechtigt, die Freischaltung betroffener Funktionen bis zum erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Prüfung zurückzustellen.
(6) Bei begründeten Zweifeln an der Identität, Vertretungsberechtigung oder Richtigkeit wesentlicher Angaben kann eine erneute Prüfung verlangt werden.
§ 4 Agenturen, Teams und verwaltete Creator
(1) Creator Assure kann Funktionen für Agenturen, Unternehmen und Teams bereitstellen.
(2) Soweit ein Kunde einen anderen Creator oder Nutzer in seinem Account verwaltet, versichert er, hierzu berechtigt zu sein.
(3) Die bloße Verwaltung eines Creators durch eine Agentur ersetzt keine Identitätsprüfung oder Erklärung des jeweiligen Creators, soweit diese für eine bestimmte Creator Assure-Leistung erforderlich ist.
(4) Eine Creator Assure-Serviceadresse wird nur denjenigen Personen oder Organisationen zugeordnet, für die Creator Assure die Verwendung ausdrücklich freigeschaltet hat.
(5) Agenturen dürfen die Creator Assure-Serviceadresse nicht eigenständig auf weitere Creator übertragen oder diesen ohne Freigabe zur Nutzung überlassen.
(6) Der Vertragspartner ist für die von ihm eingerichteten Benutzer und deren vertragsgemäße Nutzung verantwortlich, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zugerechnet werden kann.
(7) Rollen und Zugriffsrechte innerhalb eines Teamkontos ergeben sich aus den jeweils verfügbaren Plattformfunktionen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Tarifen oder Leistungen auf der Creator Assure-Webseite stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung werden dem Kunden der gewählte Tarif, dessen wesentliche Leistungen, die Vertragslaufzeit, der Gesamtpreis beziehungsweise das wiederkehrende Entgelt sowie weitere gesetzlich erforderliche Informationen angezeigt.
(3) Der Kunde kann Eingabefehler vor Absenden seiner Bestellung erkennen und korrigieren.
(4) Bei einem gegenüber einem Verbraucher zahlungspflichtigen Vertrag wird die Bestellfunktion entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet.
(5) Creator Assure nimmt das Vertragsangebot insbesondere durch Vertragsbestätigung, Freischaltung des gebuchten Tarifs oder Beginn der vereinbarten Leistung an.
(6) Der Kunde erhält eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(7) Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache angeboten wird.
§ 6 Speicherung und Abrufbarkeit der Vertragsunterlagen
(1) Creator Assure speichert die für den Vertrag maßgebliche Bestellung und die einbezogene Fassung dieser AGB entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
(2) Die aktuelle Fassung der AGB ist dauerhaft über die Creator Assure-Webseite abrufbar.
(3) Die zum konkreten Vertrag gehörenden Informationen werden dem Kunden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt.
TEIL II – CREATORASSURE-PLATTFORM
§ 7 Allgemeiner Leistungsumfang
(1) Creator Assure stellt eine digitale Plattform für Creator, Influencer, Agenturen und weitere berechtigte Nutzer bereit.
(2) Abhängig vom gebuchten Tarif können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Kunden- und Creatorverwaltung,
- BioSites und Link-Seiten,
- Impressums- und Kontaktfunktionen,
- Creator Assure-Serviceadresse,
- Postannahme,
- Postdigitalisierung und Scanverwaltung,
- elektronische Dokumentenverwaltung,
- CreatorMail oder vergleichbare Kommunikationsfunktionen,
- Ticket- und Supportfunktionen,
- standardisierte Informations- und Compliance-Funktionen,
- weitere im jeweiligen Tarif bezeichnete Module.
(3) Ein Anspruch besteht nur auf diejenigen Funktionen, die Bestandteil des konkret gebuchten Tarifs sind.
(4) Funktionen können abhängig vom Tarif Mengen-, Speicher-, Benutzer-, Funktions- oder sonstigen sachlich begründeten Nutzungsgrenzen unterliegen. Diese werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben.
(5) Creator Assure schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Zahl an Kunden, Followern oder Kontakten und keine bestimmte Positionierung auf externen Plattformen oder Suchmaschinen.
§ 8 Kostenlose Funktionen und Testfunktionen
(1) Soweit Creator Assure kostenlose Funktionen, Testzugänge, Vorschauversionen oder Beta-Funktionen anbietet, gelten diese AGB entsprechend.
(2) Eine automatische Umwandlung eines kostenlosen Angebots in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies vorab eindeutig vereinbart wurde und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
(3) Als Beta, Test, Preview oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen können funktionale Einschränkungen aufweisen.
(4) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Technische Voraussetzungen
(1) Creator Assure wird grundsätzlich als internetbasierter Dienst bereitgestellt.
(2) Der Kunde benötigt einen geeigneten Internetzugang sowie ein kompatibles Endgerät und einen aktuellen, technisch geeigneten Browser.
(3) Besondere bekannte Anforderungen an Funktionalität, Kompatibilität oder Interoperabilität werden, soweit gesetzlich erforderlich, vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt.
(4) Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Endgeräte und Internetverbindung verantwortlich.
§ 10 Nutzungsrechte an Creator Assure
(1) Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Creator Assure entsprechend seinem gebuchten Tarif und diesen AGB zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht ist auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform beschränkt.
(3) Nicht gestattet sind insbesondere:
a) die Umgehung technischer Nutzungs-, Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen,
b) unberechtigte Zugriffe auf fremde Accounts, Daten oder Systeme,
c) die gezielte Beeinträchtigung der Plattformverfügbarkeit,
d) die Verbreitung von Schadsoftware,
e) automatisierte Zugriffe in einem Umfang, der die Plattform unangemessen belastet,
f) die Weitergabe eines persönlichen Accounts an unberechtigte Dritte.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen zur Interoperabilität oder Sicherheitsanalyse, werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
(5) Sämtliche Rechte an Creator Assure, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei Creator Assure oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Creator Assure stellt die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang bereit.
(2) Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil eines Tarifs oder eines gesonderten Service-Level-Agreements ist.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von
a) Wartungsarbeiten,
b) Sicherheitsupdates,
c) Fehlerbehebungen,
d) Cyberangriffen,
e) Störungen von Telekommunikations- oder Infrastrukturleistungen,
f) Störungen eingesetzter Drittanbieter,
g) zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen auftreten.
(4) Planbare Wartungsarbeiten mit erheblichen Auswirkungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
(5) Creator Assure trifft angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit.
§ 12 Aktualisierungen digitaler Dienstleistungen
(1) Creator Assure kann Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates und sonstige zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Aktualisierungen bereitstellen.
(2) Gegenüber Verbrauchern stellt Creator Assure während des gesetzlich maßgeblichen Bereitstellungszeitraums die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich erforderlicher Sicherheitsupdates entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bereit.
(3) Soweit eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, wird dieser hierüber sowie gegebenenfalls über Folgen einer unterlassenen Installation informiert.
§ 13 Änderungen der Creator Assure-Plattform
(1) Creator Assure entwickelt die Plattform fortlaufend weiter.
(2) Über zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Änderungen hinaus darf Creator Assure Funktionen bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten insbesondere ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe können insbesondere sein:
a) Anpassungen an neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen,
b) Sicherheitsanforderungen oder die Abwehr neuer Bedrohungen,
c) Beseitigung von Fehlern oder technischen Schwachstellen,
d) technische Weiterentwicklung der Plattform,
e) Anpassungen an geänderte Schnittstellen oder Systeme externer Anbieter,
f) Missbrauchs- und Betrugsprävention,
g) Verbesserung von Stabilität, Performance oder Skalierbarkeit,
h) notwendige Anpassungen aufgrund technischer Weiterentwicklung von Betriebssystemen, Browsern oder Infrastruktur.
(3) Verbrauchern entstehen allein aufgrund einer Änderung nach diesem Paragraphen keine zusätzlichen Kosten.
(4) Über Änderungen wird entsprechend deren Bedeutung klar und verständlich informiert.
(5) Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit eines digitalen Produkts für einen Verbraucher mehr als unerheblich, erfolgt die Information entsprechend den gesetzlichen Anforderungen auf einem dauerhaften Datenträger.
(6) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur unentgeltlichen Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.
TEIL III – BIOSITES UND NUTZERINHALTE
§ 14 BioSites
(1) Soweit im gebuchten Tarif enthalten, kann der Kunde eine BioSite oder vergleichbare öffentliche Profilseite erstellen.
(2) Der Kunde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Funktionen über die von ihm veröffentlichten Inhalte.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Links, Marken, Bilder, Texte und sonstige Angaben rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(4) Der Kunde räumt Creator Assure ausschließlich für die Erbringung des Dienstes die hierfür notwendigen einfachen Nutzungsrechte an seinen Inhalten ein.
(5) Die Rechteeinräumung endet grundsätzlich, sobald die betreffenden Inhalte nicht mehr für die Leistungserbringung benötigt werden, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten.
(6) Creator Assure erwirbt an Kundeninhalten keine darüber hinausgehenden Rechte.
§ 15 Unzulässige Inhalte und Nutzungen
(1) Creator Assure darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
(2) Unzulässig sind insbesondere Inhalte oder Nutzungen, die a) strafbare Inhalte darstellen oder fördern,
b) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, verletzen,
c) Betrug, Phishing, Identitätsdiebstahl oder Täuschung bezwecken,
d) Schadsoftware verbreiten,
e) rechtswidrige Waren oder Dienstleistungen anbieten oder fördern,
f) sexuelle Ausbeutung oder sexuellen Missbrauch Minderjähriger darstellen, fördern oder verharmlosen,
g) nicht einvernehmliche sexuelle Inhalte enthalten,
h) rechtswidrige Drohungen oder Aufrufe zu Straftaten enthalten,
i) personenbezogene Daten Dritter rechtswidrig veröffentlichen,
j) Creator Assure oder eine Creator Assure-Adresse zur Verschleierung rechtswidriger Aktivitäten verwenden.
(3) Rechtmäßige Inhalte oder Angebote, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind, sind nicht allein deshalb untersagt. Der Kunde bleibt jedoch für alle anwendbaren Jugend-, Alters-, Kennzeichnungs-, Werbe- und Plattformvorschriften verantwortlich.
(4) Creator Assure nimmt keine allgemeine Vorabkontrolle sämtlicher Kundeninhalte vor.
§ 16 Meldung rechtswidriger Inhalte
(1) Hinweise auf möglicherweise rechtswidrige öffentlich bereitgestellte Inhalte können über den von Creator Assure öffentlich bereitgestellten elektronischen Meldeweg übermittelt werden.
(2) Eine Meldung sollte insbesondere enthalten:
a) eine nachvollziehbare Begründung, weshalb der gemeldete Inhalt für rechtswidrig gehalten wird,
b) eine genaue Bezeichnung beziehungsweise URL des betroffenen Inhalts,
c) die erforderlichen Kontaktdaten des Meldenden, soweit gesetzlich erforderlich,
d) eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
(3) Creator Assure bearbeitet ordnungsgemäße Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür.
(4) Der Meldeweg dient nicht dazu, rechtswidrige Inhalte selbst öffentlich zu verbreiten oder missbräuchliche Meldungen abzugeben.
§ 17 Inhaltsmoderation und Einschränkungsmaßnahmen
(1) Creator Assure kann Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen.
(2) Mögliche Maßnahmen sind insbesondere:
a) Entfernung einzelner Inhalte,
b) Sperrung des Zugangs zu bestimmten Inhalten,
c) vorübergehende Einschränkung von Funktionen,
d) vorübergehende Sperrung eines Accounts,
e) dauerhafte Beendigung eines Accounts bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
(3) Art und Umfang einer Maßnahme richten sich insbesondere nach Schwere, Häufigkeit, Auswirkungen und Verschulden des Verstoßes.
(4) Creator Assure verwendet keine automatisierte Entscheidung allein zur abschließenden rechtlichen Bewertung gewöhnlicher BioSite-Inhalte.
(5) Technische Systeme können jedoch insbesondere zur Spam-, Missbrauchs-, Sicherheits- oder Schadsoftwareerkennung eingesetzt werden. Hierdurch kann technisch gefährlicher Inhalt automatisiert blockiert oder isoliert werden.
(6) Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der betroffene Kunde eine klare und konkrete Begründung für eine Einschränkungsentscheidung.
(7) Eine Begründung kann insbesondere Angaben enthalten über
a) die getroffene Maßnahme,
b) die wesentlichen Tatsachen und Umstände,
c) die betroffene Bestimmung dieser AGB beziehungsweise die maßgebliche Rechtsgrundlage,
d) einen etwaigen Einsatz automatisierter Mittel,
e) bestehende Möglichkeiten zur Beanstandung der Entscheidung.
(8) Eine Information kann unterbleiben, soweit dies gesetzlich zulässig oder aufgrund zwingender behördlicher, strafrechtlicher oder sicherheitsbezogener Gründe erforderlich ist.
§ 18 Beanstandung von Moderationsentscheidungen
(1) Kunden können eine Moderations- oder Sperrentscheidung innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Mitteilung über den hierfür vorgesehenen Support- oder Beschwerdeweg beanstanden.
(2) Die Beanstandung muss erkennen lassen, welche Entscheidung überprüft werden soll und weshalb diese nach Auffassung des Kunden fehlerhaft ist.
(3) Creator Assure prüft eine ordnungsgemäße Beanstandung erneut.
(4) Die Überprüfung einer inhaltlichen Beschwerde erfolgt nicht ausschließlich durch ein automatisiertes System.
(5) Gesetzliche außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
TEIL IV – CREATORASSURE-SERVICEADRESSE
§ 19 Creator Assure-Serviceadresse
(1) Soweit im gebuchten Tarif enthalten und von Creator Assure freigeschaltet, kann dem Kunden die Nutzung einer Creator Assure-Serviceadresse ermöglicht werden.
(2) Die Serviceadresse lautet grundsätzlich: [Name beziehungsweise freigeschaltete Bezeichnung des Kunden] c/o Creator Assure Achtern Diek 9 21395 Tespe Deutschland
(3) Die Serviceadresse darf erst nach ausdrücklicher Freischaltung für den jeweiligen Kunden verwendet werden.
(4) Creator Assure stellt an dieser Adresse die im Tarif vereinbarte tatsächliche postalische Erreichbarkeit des freigeschalteten Kunden sicher.
(5) Die Serviceadresse kann im vereinbarten Umfang insbesondere für öffentlich zugängliche Kontakt- und Anbieterangaben, BioSites, Webseiten und Social-Media-Auftritte verwendet werden, soweit dies für den konkreten Kunden und dessen Rechtsform rechtlich zulässig ist.
(6) Die Serviceadresse begründet keinen
a) Wohnsitz,
b) eigenen Geschäftsraum,
c) Mietvertrag,
d) Besitzanspruch,
e) Zutrittsanspruch,
f) steuerlichen Sitz,
g) gesellschaftsrechtlichen Sitz des Kunden bei Creator Assure.
(7) Die Serviceadresse darf ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung insbesondere nicht verwendet werden als
a) gesellschaftsrechtlicher oder handelsregisterlicher Sitz,
b) Anschrift für eine Handelsregisteranmeldung,
c) Wohn- oder Meldeadresse,
d) Betriebsstätte,
e) Anschrift für Bank-, Kredit-, Zahlungsdienst- oder Identifizierungsverfahren,
f) Lager- oder Retourenadresse,
g) allgemeine Paket- oder Warenannahmestelle.
(8) Der Kunde darf die Adresse nicht vermieten, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder nicht freigeschalteten Dritten überlassen.
(9) Creator Assure führt ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung keine individuelle rechtliche Prüfung durch, ob die Serviceadresse im konkreten Einzelfall sämtliche besonderen gesetzlichen, berufsrechtlichen, registerrechtlichen oder behördlichen Anschriftenanforderungen des Kunden erfüllt.
(10) Eine Änderung der Serviceadresse erfolgt nur aus sachlichem Grund, insbesondere bei Standortwechsel, Sicherheitsproblemen, behördlicher Anordnung oder dauerhafter betrieblicher Notwendigkeit.
(11) Soweit die Änderung vorhersehbar ist, informiert Creator Assure den Kunden mit angemessenem zeitlichen Vorlauf. Bei dringenden gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbedingten Gründen kann eine kurzfristigere Änderung erforderlich sein.
§ 20 Verantwortung für gesetzliche Anbieterangaben
(1) Der Kunde bleibt für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner gesetzlich erforderlichen Angaben verantwortlich.
(2) Dies betrifft insbesondere Angaben zu
a) Name beziehungsweise Firma,
b) Rechtsform,
c) Vertretungsberechtigten,
d) Registern,
e) Umsatzsteuer- oder sonstigen Identifikationsnummern,
f) Aufsichtsbehörden,
g) berufsrechtlichen Informationen,
h) journalistisch-redaktionellen Verantwortlichen,
soweit diese für den Kunden erforderlich sind.
(3) Creator Assure darf vom Kunden Nachweise verlangen, wenn die Nutzung der Serviceadresse mit bestimmten gesetzlichen Angaben verbunden wird.
TEIL V – POST, SCAN UND DOKUMENTE
§ 21 Postannahme
(1) Für die Dauer einer freigeschalteten Serviceadresse beauftragt der Kunde Creator Assure, an ihn unter dieser Adresse gerichtete Briefpost im vertraglich vereinbarten Umfang entgegenzunehmen.
(2) Creator Assure nimmt gewöhnliche Briefsendungen sowie sonstige Sendungen entgegen, soweit
a) die Sendung eindeutig einem freigeschalteten Kunden zugeordnet werden kann,
b) deren Entgegennahme rechtlich zulässig ist und
c) die Annahme Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.
(3) Creator Assure ist nicht verpflichtet, Sendungen anzunehmen, die
a) nicht eindeutig zugeordnet werden können,
b) an nicht freigeschaltete Personen gerichtet sind,
c) eine persönliche Übergabe an den Empfänger zwingend voraussetzen,
d) besondere Identitäts- oder Altersprüfungen voraussetzen,
e) gefährliche oder verbotene Inhalte enthalten oder vermuten lassen,
f) aufgrund ihrer Art oder Größe nicht vom gebuchten Leistungsumfang erfasst sind.
(4) Pakete, Päckchen, Waren- und Retourensendungen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tarifs oder einer Zusatzleistung ist.
(5) Creator Assure übernimmt durch die Postannahme keine anwaltliche, prozessuale oder behördliche Vertretung des Kunden.
(6) Diese AGB begründen insbesondere keine allgemeine Prozessvollmacht.
(7) Ob eine konkrete Zustellung rechtlich wirksam ist, richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
§ 22 Rechtlich oder zeitlich bedeutsame Post
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass der Zugang von Post an der freigeschalteten Serviceadresse rechtliche Folgen auslösen kann.
(2) Insbesondere können mit Zugang einer Sendung gesetzliche, behördliche, gerichtliche oder vertragliche Fristen beginnen.
(3) Creator Assure überwacht keine
a) Rechtsbehelfsfristen,
b) Zahlungsfristen,
c) gerichtlichen Fristen,
d) behördlichen Fristen,
e) Kündigungsfristen,
f) sonstigen Rechts- oder Vertragstermine
des Kunden.
(4) Eine elektronische Bereitstellung oder Benachrichtigung verschiebt einen bereits rechtlich eingetretenen Zugang nicht automatisch.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Creator Assure-Account und die hinterlegten Kommunikationswege regelmäßig zu kontrollieren.
§ 23 Öffnungs- und Scanauftrag
(1) Die bloße Beauftragung zur Postannahme berechtigt Creator Assure nicht automatisch zum Öffnen verschlossener Briefsendungen.
(2) Das Öffnen und Digitalisieren setzt eine gesonderte ausdrückliche und protokollierbare Beauftragung des Kunden voraus.
(3) Mit Erteilung des Öffnungs- und Scanauftrags gestattet der Kunde Creator Assure und den hierzu autorisierten Personen, an ihn gerichtete Sendungen zum Zweck der vereinbarten Digitalisierung
a) zu öffnen,
b) deren Inhalt in dem für die Bearbeitung erforderlichen Umfang zur Kenntnis zu nehmen,
c) zu digitalisieren,
d) dem Kunden elektronisch bereitzustellen und
e) die hierfür erforderlichen technischen Bearbeitungsschritte vorzunehmen.
(4) Die Öffnungsbefugnis gilt ausschließlich für die vertragsgemäße Bearbeitung von Post des betreffenden Kunden.
(5) Der Kunde kann die Öffnungs- und Scanbeauftragung für die Zukunft widerrufen.
(6) Creator Assure kann eine Sendung ungeöffnet lassen, insbesondere wenn
a) eine Öffnung rechtlich unzulässig oder zweifelhaft erscheint,
b) sie erkennbar nur persönlich geöffnet werden soll und die bestehende Beauftragung hierfür nicht ausreichend erscheint,
c) eine gefahrlose Öffnung nicht möglich ist,
d) Hinweise auf gefährliche oder verbotene Inhalte bestehen,
e) technische oder organisatorische Gründe einer ordnungsgemäßen Digitalisierung entgegenstehen.
(7) In einem solchen Fall informiert Creator Assure den Kunden nach Möglichkeit über den Eingang der Sendung.
§ 24 Digitalisierung und Scanqualität
(1) Zur Digitalisierung bestimmte Dokumente werden dem zugehörigen Kundenkonto zugeordnet, digitalisiert und über die hierfür vorgesehenen Funktionen bereitgestellt.
(2) Creator Assure kann Dokumente mit
a) internen Dokumentenkennungen,
b) Eingangszeitpunkten,
c) Bearbeitungsstatus,
d) QR-Referenzen,
e) Prüfinformationen oder
f) vergleichbaren technischen Merkmalen
versehen.
(3) Creator Assure bemüht sich um eine vollständige und gut lesbare Digitalisierung.
(4) Der Kunde muss bereitgestellte Dokumente zeitnah auf erkennbare Unvollständigkeit oder mangelnde Lesbarkeit prüfen.
(5) Erkennbare Fehler sind Creator Assure unverzüglich mitzuteilen.
(6) Ein digitalisierter Scan ersetzt ein Original nicht zwingend.
(7) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob ein Original für
a) Beweiszwecke,
b) Behörden,
c) Gerichte,
d) steuerliche Zwecke,
e) Vertragszwecke oder
f) sonstige gesetzliche Zwecke
benötigt wird.
§ 25 Aufbewahrung von Originalpost
(1) Originalsendungen werden nach der Digitalisierung für die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Kundenkonto ausgewiesene Aufbewahrungsdauer verwahrt.
(2) Der Kunde wird vor einer vorgesehenen endgültigen Vernichtung in geeigneter elektronischer Form über die bevorstehende Vernichtung beziehungsweise das vorgesehene Vernichtungsdatum informiert, soweit dies nicht bereits eindeutig im Kundenkonto ausgewiesen ist.
(3) Bis zum angegebenen Zeitpunkt kann der Kunde, soweit für die betreffende Sendung verfügbar,
a) die Herausgabe,
b) die physische Zusendung oder
c) eine verlängerte Aufbewahrung
beauftragen.
(4) Erfolgt keine entsprechende Weisung, darf Creator Assure das Original nach Ablauf der ausgewiesenen Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichten.
(5) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, rechtzeitig die Herausgabe solcher Originale zu verlangen, die er noch benötigt.
(6) Creator Assure kann Dokumente länger aufbewahren, soweit dies aufgrund gesetzlicher Pflichten, einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder zur Beweissicherung erforderlich ist.
§ 26 Versand von Originalen
(1) Soweit die physische Zusendung von Originaldokumenten angeboten wird, erfolgt sie auf Weisung des Kunden.
(2) Eine etwaige Versand- oder Bearbeitungsgebühr wird vor der kostenpflichtigen Beauftragung angezeigt.
(3) Creator Assure verpackt die betreffende Sendung beziehungsweise die betreffenden Dokumente und übergibt sie einem zur Beförderung berechtigten Post- oder Paketdienstleister.
(4) Die eigentliche postalische Beförderung erfolgt durch den hierfür eingesetzten Dienstleister.
(5) Creator Assure schuldet keine bestimmte Beförderungsdauer des externen Postdienstleisters, soweit keine ausdrückliche Zusage erfolgt.
(6) Die Haftung von Creator Assure für eigenes Verschulden bei Zuordnung, Bearbeitung, Verpackung und Übergabe richtet sich nach § 43 dieser AGB.
§ 27 Nicht angenommene oder ausgeschlossene Sendungen
Creator Assure kann insbesondere die Annahme oder Bearbeitung folgender Sendungen ablehnen, soweit deren Annahme nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist:
a) Pakete und Päckchen,
b) Waren und Retouren,
c) Nachnahmesendungen,
d) Bargeld,
e) Edelmetalle und erhebliche Wertgegenstände,
f) Gefahrgut,
g) verbotene Stoffe oder Gegenstände,
h) verderbliche Waren,
i) lebende Tiere,
j) Arzneimittel oder sonstige besonders regulierte Produkte,
k) Sendungen mit zwingender persönlicher Identitäts- oder Altersprüfung,
l) Sendungen, deren Besitz oder Weiterleitung rechtswidrig wäre.
TEIL VI – CREATORMAIL UND ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION
§ 28 CreatorMail
(1) Soweit im gebuchten Tarif enthalten, kann Creator Assure dem Kunden eine CreatorMail-Adresse, einen Alias oder eine vergleichbare elektronische Kontaktfunktion bereitstellen.
(2) Eingehende Nachrichten können innerhalb von Creator Assure bereitgestellt oder an eine vom Kunden bestimmte E-Mail-Adresse weitergeleitet werden.
(3) Die konkrete technische Funktion ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
(4) Der Kunde muss seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell halten.
§ 29 Spam-, Malware- und Sicherheitsprüfung
(1) Creator Assure kann technische Sicherheitsmechanismen einsetzen, um eingehende Nachrichten und Anhänge insbesondere auf Spam, Schadsoftware oder technische Missbrauchsmuster zu überprüfen.
(2) Als schädlich oder gefährlich erkannte Inhalte können blockiert, isoliert oder entsprechend gekennzeichnet werden.
(3) Eine erfolgreiche technische Prüfung ist keine Garantie dafür, dass eine Nachricht, ein Link oder ein Anhang vollständig frei von Schadsoftware oder sonstigen Sicherheitsrisiken ist.
(4) Kunden müssen elektronische Anhänge weiterhin mit angemessener Vorsicht verwenden.
(5) Creator Assure kann entsprechende Sicherheitshinweise unmittelbar bei einer Nachricht oder einem Anhang anzeigen.
TEIL VII – RECHTSTEXT- UND COMPLIANCE-FUNKTIONEN
§ 30 Standardisierte Rechtstext- und Informationsfunktionen
(1) Creator Assure kann standardisierte Funktionen zur Erstellung oder Verwaltung von Impressumsangaben, Datenschutzinformationen, Pflichtinformationen oder vergleichbaren Compliance-Inhalten anbieten.
(2) Diese Funktionen beruhen auf standardisierten Angaben, Abfragen, Regeln und Textbausteinen.
(3) Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.
(4) Creator Assure erbringt insbesondere keine individuelle Rechtsberatung allein dadurch, dass standardisierte Informationen oder Textbausteine technisch erzeugt oder bereitgestellt werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben richtig und vollständig zu machen.
(6) Bei außergewöhnlichen, regulierten oder rechtlich komplexen Geschäftsmodellen kann eine individuelle Prüfung durch einen hierzu befugten Rechtsanwalt erforderlich sein.
(7) Creator Assure übernimmt keine Garantie dafür, dass ein standardisierter Rechtstext sämtliche Besonderheiten eines vom Kunden nicht vollständig angegebenen oder atypischen Geschäftsmodells erfasst.
(8) Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
TEIL VIII – EXTERNE DIENSTE
§ 31 Drittanbieter und externe Plattformen
(1) Einzelne Creator Assure-Funktionen können Dienste, Schnittstellen oder Systeme externer Anbieter verwenden.
(2) Soweit der Kunde unmittelbar einen externen Dienst verwendet, können zusätzlich dessen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen gelten.
(3) Creator Assure hat keinen Einfluss darauf, ob externe Anbieter ihre Schnittstellen oder Funktionen ändern oder einstellen.
(4) Wird dadurch eine wesentliche Creator Assure-Vertragsfunktion beeinträchtigt, wird Creator Assure angemessene Maßnahmen ergreifen, um die vereinbarte Leistung aufrechtzuerhalten oder eine zumutbare Alternative bereitzustellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
TEIL IX – PREISE, ZAHLUNG UND ABONNEMENTS
§ 32 Preise
(1) Es gelten die bei Bestellung des jeweiligen Tarifs angezeigten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer angegeben.
(3) Bei wiederkehrenden Zahlungen werden Abrechnungsperiode und wiederkehrendes Entgelt vor Vertragsschluss ausgewiesen.
(4) Einrichtungs-, Versand- oder sonstige Zusatzkosten fallen nur an, wenn sie vor der kostenpflichtigen Beauftragung eindeutig angegeben werden.
§ 33 Zahlung
(1) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
(2) Wiederkehrende Abonnemententgelte werden entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode fällig.
(3) Der Kunde stimmt der Abwicklung wiederkehrender Zahlungen über den von ihm gewählten Zahlungsweg zu.
(4) Rechnungen können elektronisch bereitgestellt oder übermittelt werden.
(5) Schlägt eine Zahlung fehl, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.
(6) Tatsächlich entstandene Kosten einer vom Kunden schuldhaft verursachten Rücklastschrift oder vergleichbaren Rückabwicklung können nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
§ 34 Zahlungsverzug
(1) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann Creator Assure nach Mahnung und angemessener Nachfrist kostenpflichtige Funktionen verhältnismäßig einschränken.
(2) Eine Einschränkung muss unter Berücksichtigung der Höhe und Dauer des Zahlungsrückstands angemessen sein.
(3) Rechtlich oder tatsächlich bereits eingegangene Kundenpost wird durch eine reine Zahlungssperre nicht unbeachtet gelassen.
(4) Creator Assure kann einen Vertrag bei erheblichen Zahlungsrückständen nach den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen.
§ 35 Preisänderungen
(1) Der Preis eines bereits vollständig bezahlten Abrechnungszeitraums wird grundsätzlich nicht nachträglich erhöht.
(2) Gesetzlich zwingende Änderungen, insbesondere Änderungen von Steuern oder Abgaben, bleiben unberührt.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden darüber hinausgehende Preiserhöhungen in einem bestehenden Vertragsverhältnis nur wirksam, wenn hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht beziehungsweise der Verbraucher der Änderung wirksam zustimmt.
(4) Besteht keine solche Grundlage oder Zustimmung, kann Creator Assure den bestehenden Vertrag nach den vereinbarten Kündigungsbedingungen beenden und dem Kunden einen neuen Tarif anbieten.
(5) Eine fehlende Reaktion des Kunden gilt nicht allein als Zustimmung zu einer wesentlichen Preiserhöhung.
(6) Preissenkungen können ohne Zustimmung zugunsten des Kunden vorgenommen werden.
TEIL X – LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND WIDERRUF
§ 36 Vertragslaufzeit
(1) Die anfängliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif.
(2) Monatliche, jährliche oder andere Abrechnungsperioden werden vor Vertragsschluss eindeutig ausgewiesen.
(3) Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Grenzen für anfängliche Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen.
(4) Wird ein gegenüber einem Verbraucher auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, erfolgt die Verlängerung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
(5) Insbesondere wird ein entsprechender Verbrauchervertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit nur auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Der verlängerte Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
(6) Gegenüber Unternehmern können hiervon abweichende Laufzeiten vereinbart werden, sofern diese vor Vertragsschluss eindeutig angegeben werden.
§ 37 Ordentliche Kündigung
(1) Der Kunde kann seinen Vertrag entsprechend der für den gewählten Tarif vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
(2) Verbraucher können einen auf der Creator Assure-Webseite abschließbaren entgeltlichen Dauerschuldvertrag über die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsfunktion kündigen.
(3) Die Kündigungsfunktion ist unmittelbar und leicht zugänglich.
(4) Sie ermöglicht sowohl eine ordentliche als auch, soweit einschlägig, eine außerordentliche Kündigung.
(5) Nach Abgabe einer elektronischen Kündigung erhält der Kunde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unverzüglich eine Kündigungsbestätigung in Textform.
(6) Zusätzlich kann eine Kündigung in Textform an die im Impressum ausgewiesene elektronische Kontaktadresse erklärt werden.
(7) Ein Login in das Kundenkonto ist keine zwingende Voraussetzung für die Nutzung einer gesetzlich vorgeschriebenen öffentlich zugänglichen Kündigungsfunktion.
(8) Eine ordentliche Kündigung beendet den Vertrag zum vereinbarten beziehungsweise gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt.
§ 38 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund für Creator Assure kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde
a) Creator Assure vorsätzlich über seine Identität täuscht,
b) eine Serviceadresse erheblich missbräuchlich verwendet,
c) die Adresse unberechtigt Dritten überlässt,
d) Creator Assure für erhebliche rechtswidrige Zwecke verwendet,
e) schwerwiegend gegen Sicherheitsvorgaben verstößt,
f) trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen diese AGB verstößt,
g) erhebliche Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht ausgleicht.
(3) Soweit ein Verstoß beseitigt werden kann, wird grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist gesetzt, sofern eine solche Frist nicht aufgrund der Art oder Schwere des Verstoßes oder nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 39 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Recht vorgesehen ist.
(2) Verbraucher werden vor Vertragsschluss gesondert über
a) Bestehen des Widerrufsrechts,
b) Widerrufsfrist,
c) Ausübung,
d) Rechtsfolgen,
e) gegebenenfalls Wertersatz
informiert.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Creator Assure zusätzlich ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
(4) Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen stellt Creator Assure während der gesetzlichen Widerrufsfrist eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion bereit.
(5) Diese ermöglicht insbesondere die Abgabe einer Widerrufserklärung über eine entsprechend gekennzeichnete Funktion sowie deren anschließende Bestätigung.
(6) Nach elektronischer Abgabe erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
§ 40 Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist
(1) Ein Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass Creator Assure bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung beginnt.
(2) Creator Assure holt die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert ein.
(3) Widerruft der Verbraucher anschließend wirksam, kann ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
(4) Bei laufenden Dienstleistungen führt allein der Beginn der Leistung grundsätzlich nicht automatisch zum vollständigen Erlöschen des Widerrufsrechts.
(5) Soweit einzelne Leistungen rechtlich als digitale Inhalte einzuordnen sind, gelten für diese die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.
TEIL XI – SPERRUNG
§ 41 Vorübergehende Einschränkung und Sperrung
(1) Creator Assure kann einen Account oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, wenn hierfür ein sachlicher und verhältnismäßiger Grund besteht.
(2) Ein solcher Grund kann insbesondere sein:
a) eine konkrete Sicherheitsgefahr,
b) begründeter Identitätsmissbrauchsverdacht,
c) Manipulations- oder Betrugsverdacht,
d) erheblicher Verstoß gegen diese AGB,
e) rechtswidrige Inhalte,
f) missbräuchliche Verwendung der Serviceadresse,
g) behördliche oder gerichtliche Anordnung,
h) erheblicher Zahlungsverzug.
(3) Creator Assure berücksichtigt bei der Maßnahme insbesondere Schwere, Dauer, Häufigkeit und Auswirkungen des Verstoßes.
(4) Soweit kein dringender Sicherheitsfall oder gesetzlicher Grund entgegensteht, wird der Kunde über wesentliche Einschränkungen informiert.
(5) Bei behebbaren Verstößen erhält der Kunde grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe.
TEIL XII – DATEN UND VERTRAGSENDE
§ 42 Datenexport und Vertragsende
(1) Nach Vertragsende endet das Recht zur Nutzung kostenpflichtiger Creator Assure-Funktionen, soweit keine Nachlaufregelung vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten und Dokumente rechtzeitig zu sichern oder zu exportieren.
(3) Soweit Creator Assure Exportfunktionen bereitstellt, können diese entsprechend dem jeweiligen Tarif genutzt werden.
(4) Verbraucher können nach Beendigung eines Vertrags über ein digitales Produkt die von ihnen bereitgestellten oder erzeugten nicht personenbezogenen Inhalte verlangen, soweit hierfür ein gesetzlicher Anspruch besteht.
(5) Diese Inhalte werden entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich, ohne unangemessene Behinderung, innerhalb angemessener Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.
(6) Personenbezogene Daten unterliegen den gesetzlichen Datenschutz- und Portabilitätsrechten.
(7) Nach Vertragsende darf Creator Assure nicht personenbezogene Kundeninhalte nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang weiterverwenden.
(8) BioSites und öffentliche Creator Assure-Funktionen können mit Vertragsende deaktiviert werden.
(9) Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung und bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht, anonymisiert oder gesperrt.
§ 43 Folgen für die Serviceadresse nach Vertragsende
(1) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht zur weiteren Verwendung der Creator Assure-Serviceadresse.
(2) Der Kunde muss die Serviceadresse spätestens mit Vertragsende aus
a) Impressumsangaben,
b) BioSites,
c) Webseiten,
d) Social-Media-Profilen,
e) Geschäftsdokumenten und
f) sonstigen öffentlichen Angaben
entfernen.
(3) Bereits vor Vertragsende eingegangene Sendungen werden entsprechend den hierfür geltenden Vertragsregelungen bearbeitet.
(4) Für nach Vertragsende eingehende Sendungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Annahme, Digitalisierung oder Weiterleitung.
(5) Creator Assure kann solche Sendungen zurückweisen oder an den Absender zurückgeben.
(6) Eine fortgesetzte Verwendung der Creator Assure-Serviceadresse nach Vertragsende ist unzulässig.
TEIL XIII – HAFTUNG UND VERANTWORTUNG
§ 44 Haftung von Creator Assure
(1) Creator Assure haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
d) nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
e) im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Creator Assure auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von Creator Assure.
(6) Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 45 Besondere Haftung im Post- und Scanbereich
(1) Creator Assure haftet nach § 44 insbesondere auch für eigenes schuldhaftes Verhalten bei
a) Zuordnung eingegangener Post,
b) Digitalisierung,
c) Speicherung,
d) Aufbewahrung,
e) Verpackung und
f) Übergabe an einen Versanddienstleister.
(2) Eine Haftung für eigene Fehler in diesem Bereich wird nicht pauschal ausgeschlossen.
(3) Creator Assure haftet nicht für eine ausschließlich vom Kunden verursachte verspätete Kenntnisnahme eines ordnungsgemäß und rechtzeitig bereitgestellten Dokuments.
(4) Creator Assure übernimmt keine eigenständige Fristenüberwachung.
(5) Für die eigentliche Beförderung nach Übergabe an einen externen Postdienstleister gelten zusätzlich dessen gesetzliche und vertragliche Verantwortlichkeiten.
§ 46 Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für von ihm bereitgestellte tatsächliche Angaben und Inhalte.
(2) Creator Assure haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich daraus entstehen, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige, unvollständige oder veraltete Angaben gemacht hat.
(3) Dies gilt nicht, soweit Creator Assure die Unrichtigkeit kannte oder aus anderen Gründen selbst verantwortlich ist.
§ 47 Freistellung bei Unternehmenskunden
(1) Ausschließlich Unternehmer stellen Creator Assure von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Unternehmer schuldhaft
a) rechtswidrige Inhalte veröffentlicht,
b) Rechte Dritter verletzt,
c) die Creator Assure-Serviceadresse rechtswidrig verwendet oder
d) eine sonstige wesentliche Vertragspflicht verletzt.
(2) Die Freistellung umfasst nur erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Creator Assure informiert den Unternehmenskunden über entsprechende Ansprüche und gibt ihm soweit angemessen Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
(4) Die Freistellung gilt nicht, soweit Creator Assure den Anspruch selbst verursacht oder mitverursacht hat.
TEIL XIV – MÄNGELRECHTE
§ 48 Gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit diese auf Creator Assure Anwendung finden.
(2) Bei einem Mangel stehen Verbrauchern insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz zu.
(3) Diese Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
TEIL XV – DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
§ 49 Datenschutz
(1) Creator Assure verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
(3) Soweit Creator Assure personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmenskunden verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, wird ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen beziehungsweise bereitgestellt.
(4) Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben unberührt.
§ 50 Vertraulichkeit
(1) Creator Assure behandelt nicht öffentliche
a) Kundeninformationen,
b) Postinhalte,
c) Dokumente,
d) Kommunikationsinhalte und
e) sonstige vertrauliche Daten
vertraulich.
(2) Zugriff erhalten nur Personen, die diesen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen.
(3) Mitarbeiter und gegebenenfalls eingesetzte Dienstleister werden im gesetzlich erforderlichen Umfang auf Vertraulichkeit verpflichtet.
(4) Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- oder Herausgabepflichten gegenüber Gerichten und Behörden bleiben unberührt.
TEIL XVI – WEITERE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
§ 51 Unterauftragnehmer
(1) Creator Assure kann geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einsetzen.
(2) Creator Assure bleibt für die Erfüllung eigener Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
(3) Datenschutzrechtliche Anforderungen an Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter bleiben unberührt.
(4) Soweit für die postalische Beförderung von Sendungen ein Postdienstleister eingesetzt wird, erfolgt dies nur im Rahmen der dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen.
§ 52 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung einer Vertragspflicht, soweit diese auf einem außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden außergewöhnlichen Ereignis beruht und die Nichterfüllung nicht vermeidbar war.
(2) Dies können insbesondere erhebliche Naturereignisse, flächendeckende Infrastrukturstörungen, Krieg, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse sein.
(3) Creator Assure wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Auswirkungen auf die Leistungserbringung möglichst gering zu halten.
(4) Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 53 Änderung dieser AGB
(1) Redaktionelle Änderungen, Korrekturen offensichtlicher Fehler oder ausschließlich zugunsten des Kunden wirkende Änderungen können vorgenommen werden, soweit hierdurch keine Rechte des Kunden beeinträchtigt werden.
(2) Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen können vorgenommen werden, soweit dies rechtlich erforderlich und zulässig ist.
(3) Wesentliche Änderungen bestehender Vertragsbedingungen zulasten des Kunden werden nur wirksam, wenn hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht oder der Kunde der Änderung wirksam zustimmt.
(4) Das bloße Schweigen eines Verbrauchers gilt nicht allgemein als Zustimmung zu wesentlichen Vertragsänderungen.
(5) Über wesentliche Änderungen wird in geeigneter Form auf einem dauerhaften Datenträger informiert.
§ 54 Vertragsübertragung
(1) Der Kunde darf seinen Vertrag nur mit Zustimmung von Creator Assure auf einen Dritten übertragen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
(3) Creator Assure darf den gesamten Vertrag nicht ohne Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen auf einen beliebigen Dritten übertragen.
§ 55 Kommunikation
(1) Vertragsbezogene Mitteilungen können elektronisch erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form erforderlich ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eine aktuelle elektronische Kontaktadresse zu hinterlegen.
(3) Gesetzlich vorgeschriebene dauerhafte Datenträger werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen verwendet.
§ 56 Verbraucherstreitbeilegung
Creator Assure ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Unabhängig davon bleiben Verbraucherrechte sowie der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten unberührt.
§ 57 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird, soweit diese Vorschriften nach den anwendbaren Kollisionsregeln zwingend gelten.
§ 58 Gerichtsstand
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Creator Assure Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
§ 59 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt, soweit eine solche geltungserhaltende Reduktion gesetzlich unzulässig wäre.
(5) Die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB bleibt für den jeweiligen Vertrag maßgeblich, soweit spätere Änderungen nicht wirksam Vertragsbestandteil werden.
Creator Assure Achtern Diek 9 21395 Tespe Deutschland
